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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Menschen, die in dem vereinseigenen Gebäude > wohnen zahlen keine Miete sondern eine sogenannte > „Kostenumlage“, die weit unter dem Mietspiegel > liegt und für Instandhaltungs -und Nebenkosten, > sowie die Verwirklichung der anderen Zwecke des > Vereins verwendet wird. Sind diese Einnahmen dem > Ideellen Bereich zuzuschreiben oder der > Vermögensverwaltung? > > # Bei langfristiger Wohnraumvermietung (nicht > hotelartig) ist das Vermögensverwaltung. > > > 2. Frage: > Der Verein ist gerade dabei einen teils > denkmalgeschützten Anbau des vereinseigenen > Wohnobjektes zu sanieren und sie den > baurechtlichen Bestimmungen anzupassen um dort > öffentlich zugängliche Veranstaltungen durchführen > zu dürfen. Dies ist notwendig um den Zweck der > Förderung von Kunst und Kultur weiter > verwirklichen zu können. Es ist geplant in diesen > Räumlichkeiten sowohl ideelle Ziele zu > verwirklichen, als auch einen wirtschaftlichen > Geschäftsbetrieb aufzunehmen (Veranstaltungen mit > Getränkeverkauf, Vermietungen) um die laufenden > Kosten des Raumes zu decken. Wie verfährt man hier > mit der Aufteilung in die verschiedenen > Tätigkeitsbereiche, was die Baukosten, die > Nebenkosten, die Instandhaltung und ggf. die > Personalkosten zu Verwaltung des Raumes betrifft? > Werden diese Kosten prozentual entsprechend der > tatsächlichen Nutzung des Raumes verteilt? > > # Das hängt von Raumaufteilung ab. Nur wenn Räume > oder Teile davon ausschließlich für > nichtbegünstigte Zwecke genutzt werden, wäre eine > getrennte Finanzierung aus freien Mittel > erforderlich. > Möglich ist dann evtl. auch der Vorsteuerabzug aus > den Baukosten. > Bei einer Mischnutzung der Flächen würde eine > zeitbezogene Aufteilung erfolgen, sonst eine > flächenbezogene.
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