Spendenbeschenigungen Mitgliedsbeitrage Jahreszuordnung
von: D. S. ()
Datum: 25.01.2019
Hallo an alle,
ich bin bei uns im Verein für das Ausstellen der Zuwendungsbestätigungen zuständig.Wie handhabt Ihr es mit den Beiträgen. Für unsere Beiträge dürfen Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden. Auf dem Formular steht Mitgliedsbeiträge/Spende 2018 oder 2019. (So habe ich es von meiner Vorgängerin übernommen. Ob die Jahreszahl überhaupt darauf stehen muss bin ich mir unsicher, da auf den Mustervordrucken vom Finanzministerium BW keine Jahrezahl darauf steht.).
Was macht ihr mit den ganzen Nachzüglern die erst im Januar nach Mahnung bezahlen? Bekommen die eine Zuwendungsbestätigung für 2018 oder für 2019?
Wie ist das für die Absetzbarkeit beim Finanzamt, da zählt doch auch nur, wann man bezahlt hat oder?
Danke für eine Antwort