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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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D. S. schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo an alle, > ich bin bei uns im Verein für das Ausstellen der > Zuwendungsbestätigungen zuständig.Wie handhabt Ihr > es mit den Beiträgen. Für unsere Beiträge dürfen > Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden. Auf > dem Formular steht Mitgliedsbeiträge/Spende 2018 > oder 2019. (So habe ich es von meiner Vorgängerin > übernommen. Ob die Jahreszahl überhaupt darauf > stehen muss bin ich mir unsicher, da auf den > Mustervordrucken vom Finanzministerium BW keine > Jahrezahl darauf steht.). > Was macht ihr mit den ganzen Nachzüglern die erst > im Januar nach Mahnung bezahlen? Bekommen die eine > Zuwendungsbestätigung für 2018 oder für 2019? > Wie ist das für die Absetzbarkeit beim Finanzamt, > da zählt doch auch nur, wann man bezahlt hat oder? > > Danke für eine Antwort
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