Re: Abschreibung im ideellen Bereich
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.02.2018
1. Ist es auch im idellen Bereich nötig die Vorschriften bzg. der Abschreibung einzuhalten?
# Nein. Es greifen ja die rechtlichen Vorschriften dafür nicht, weil bei Vereinen keine handelsrechtliche Verpflichtung besteht und eine steuerrechtliche nur im steuerpflichtigen Bereich.
Es liegen hier nämlich keine Gewinneinkünfte vor.
Wenn die Afa-Tabelle keine Vorgaben macht, muss die voraussichtliche Nutzungdauer selbst angesetzt werden. Auch die Afa-Tabelle ist ja keine gesetzlich verpflichtende Vorgabe, sondern nur eine Vorschlag der Finanzverwaltung, der Diskussionen mit dem Finanzamt erspart.