Reisekosten Kilometerpauschale
von: U. Piterane ()
Datum: 04.05.2017
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
eine Nachfrage zu der Abrechnung der Kilometerpauschalen:
Laut Einkommensteuergesetz und des Bundesreisekostengesetz beträgt die Kilometerpauschale 30 Cent je Fahrkilometer. Ich betreue einen gemeinnützigen Verein im Mecklenburg-Vorpommern und der Landesreisekostengesetz M-V besagt, dass die Wegstreckenentschädigung 15 Cent pro Kilometer beträgt (wenn triftige Gründe vorliegen: 25 Cent pro Kilometer). Ich habe bisher allerdings immer 30 Cent pro Kilometer berechnet.
Wir kriegen von der Stadt eine Förderung. Bei den jeweiligen Abrechnungen wird darauf hingeweisen, dass nur die Kilometerpauschale des Landes M-V, also 15 Cent/Kilometer, berechnet werden kann. Da sehe ich aber weniger ein Problem, denn das kann ich ja bei der jeweiligen Abrechnung runterrechnen und den Rest aus anderen Mitteln bezahlen. Nach welchen Reisekostengesetz sollte ich mich bei den Abrechnungen der Vereinskosten mich richten? Meines Wissen richtet sich die hiesige Universität z.B. ebenfalls nach den Landesreisekostengesetz.
Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar.
Mit herzlichen Grüßen
U. Piterane