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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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U. Piterane schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > > eine Nachfrage zu der Abrechnung der > Kilometerpauschalen: > Laut Einkommensteuergesetz und des > Bundesreisekostengesetz beträgt die > Kilometerpauschale 30 Cent je Fahrkilometer. Ich > betreue einen gemeinnützigen Verein im > Mecklenburg-Vorpommern und der > Landesreisekostengesetz M-V besagt, dass die > Wegstreckenentschädigung 15 Cent pro Kilometer > beträgt (wenn triftige Gründe vorliegen: 25 Cent > pro Kilometer). Ich habe bisher allerdings immer > 30 Cent pro Kilometer berechnet. > Wir kriegen von der Stadt eine Förderung. Bei den > jeweiligen Abrechnungen wird darauf hingeweisen, > dass nur die Kilometerpauschale des Landes M-V, > also 15 Cent/Kilometer, berechnet werden kann. Da > sehe ich aber weniger ein Problem, denn das kann > ich ja bei der jeweiligen Abrechnung runterrechnen > und den Rest aus anderen Mitteln bezahlen. Nach > welchen Reisekostengesetz sollte ich mich bei den > Abrechnungen der Vereinskosten mich richten? > Meines Wissen richtet sich die hiesige Universität > z.B. ebenfalls nach den Landesreisekostengesetz. > > Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar. > > Mit herzlichen Grüßen > > U. Piterane
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