Re: Körperschaftsteuererklärung nicht gemeinnütziger Verein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.04.2017
Hier muss, wie das Finanzamt es verlangt, eine Körperschaftsteuererklärung abgegeben werden. Ergänzend die Anlage EÜR
Das gilt übrigens auch für gemeinnützige Vereine, die die Umsatzfreigrenze überschreiten.