Re: Eigene Veranstaltung Sponsoringvertrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.04.2017
Mndestens ein Teil der Leistungen (vor allem Standplatzüberlassung) fällt in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Zwar könnten andere Teile steuerneutral behandelt werden, im Paket wird das aber nicht gehen. Das ist aber kein Problem, wenn weder die Kleinunternehmergrenze noch die Umsatzfreigrenze von 35.000 Euro überschritten wird.