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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Mndestens ein Teil der Leistungen (vor allem > Standplatzüberlassung) fällt in den > steuerpflichtigen wirtschaftlichen > Geschäftsbetrieb. Zwar könnten andere Teile > steuerneutral behandelt werden, im Paket wird das > aber nicht gehen. Das ist aber kein Problem, wenn > weder die Kleinunternehmergrenze noch die > Umsatzfreigrenze von 35.000 Euro überschritten > wird.
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