Ordnungsgemäße Rechung /Kleinbetragsrechnung
von: Fibu ()
Datum: 21.11.2016
Guten Abend,
immer wieder kommt es vor, dass bei uns im Verein Rechnungen auf die Abteilungsleiter mit deren Privatanschrift ausgestellt werden. Meist enthalten diese dann bei der Rechnungsanschrift nur den Vereinnamen als Zusatz. Mir ist vollkommen klar, dass hier dann kein Vosteuerabzug möglich ist.
Nun kommt mir die Frage, wie sich das grundsätzlich verhält. Können diese Rechnung überhaupt Betriebsausgaben des Vereins sein?
Und wie ist das bei Kleinbetragsrechnungen bis 150 €. Hier muss der Rechnungsempfänger ja nicht angegeben sein (siehe Kassenzettel). Aber wie verhält es sich wenn es eine Quittung gibt, die auf den Abteilungsleiter aufgestellt ist. Kann diese dann Betriebsausgabe sein (natürlich ohne Vst-Abzug).
Danke für ihre Hilfe.