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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Unzureichende Angaben auf Belegen sind nicht nur > umsatztseuerlich problematisch. Es muss ja auch > für die Ertragsrechnung nachgewiesen werden, dass > die entsprechende Betriebsausgabe tatsächlich > erfolgt ist und dass sie mit der Vereinstätigkeit > zusammenhängt. > Das Finanzamt kann also unzureichenden Belege > ablehnen. > Fehlende Angaben können durch Eigenbelege ergänzt > werden. Ich Zweifel erfolgt das in der Form, dass > das Vorstandsmitglied die Leistungen > weiterberechnet. > > Grundsätzlich sollten solche Mängel aber beseitigt > werden. Es handelt sich ja nur um Schlamperei und > Unkenntnis.
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