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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ordnungsgemäße Rechung /Kleinbetragsrechnung
von: Fibu ()
Datum: 21.11.2016

Guten Abend,
immer wieder kommt es vor, dass bei uns im Verein Rechnungen auf die Abteilungsleiter mit deren Privatanschrift ausgestellt werden. Meist enthalten diese dann bei der Rechnungsanschrift nur den Vereinnamen als Zusatz. Mir ist vollkommen klar, dass hier dann kein Vosteuerabzug möglich ist.
Nun kommt mir die Frage, wie sich das grundsätzlich verhält. Können diese Rechnung überhaupt Betriebsausgaben des Vereins sein?

Und wie ist das bei Kleinbetragsrechnungen bis 150 €. Hier muss der Rechnungsempfänger ja nicht angegeben sein (siehe Kassenzettel). Aber wie verhält es sich wenn es eine Quittung gibt, die auf den Abteilungsleiter aufgestellt ist. Kann diese dann Betriebsausgabe sein (natürlich ohne Vst-Abzug).

Danke für ihre Hilfe.

Re: Ordnungsgemäße Rechung /Kleinbetragsrechnung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.11.2016

Unzureichende Angaben auf Belegen sind nicht nur umsatztseuerlich problematisch. Es muss ja auch für die Ertragsrechnung nachgewiesen werden, dass die entsprechende Betriebsausgabe tatsächlich erfolgt ist und dass sie mit der Vereinstätigkeit zusammenhängt.
Das Finanzamt kann also unzureichenden Belege ablehnen.
Fehlende Angaben können durch Eigenbelege ergänzt werden. Ich Zweifel erfolgt das in der Form, dass das Vorstandsmitglied die Leistungen weiterberechnet.

Grundsätzlich sollten solche Mängel aber beseitigt werden. Es handelt sich ja nur um Schlamperei und Unkenntnis.

Re: Ordnungsgemäße Rechung /Kleinbetragsrechnung
von: Fibu ()
Datum: 22.11.2016

Danke, da haben sie recht.
Ich sage der Schlamperei den Kampf an :-)