Zuwendungsbestätigung
von: Fibu ()
Datum: 11.11.2016
Guten Abend,
Ist es richtig, dass Zuwendungsbestätigungen nur von einem vertretungsberechtigen Vorstand unterzeichnet werden dürfen oder darf diese auch der Schatzmeister (nicht im Vereinsregister eingetragen) unterschreiben?
unterliegen die Zuwendungsbestätigungen auch einer 10-jahrigen Aufbewahrungsfrist?
Muss hierzu zwingend ein Duplikat ausgestellt werden oder genügt eine Kopie der unterzeichneten Zuwendungsbestätigung.
Danke für Ihre Hilfe.