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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Bescheinigung kann auch von einem > Bevollmächtigen unterzeichnet werden. Es gibt ja > sogar die Möglichkeit mit faksimilieren > Unterschriften zu arbeiten (automatisiertes > Verfahren mit Meldung ans Finanzamt). > Aufbewahrt werden muss nur eine Kopie und das für > 10 Jahre.
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