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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuwendungsbestätigung
von: Fibu ()
Datum: 11.11.2016

Guten Abend,
Ist es richtig, dass Zuwendungsbestätigungen nur von einem vertretungsberechtigen Vorstand unterzeichnet werden dürfen oder darf diese auch der Schatzmeister (nicht im Vereinsregister eingetragen) unterschreiben?
unterliegen die Zuwendungsbestätigungen auch einer 10-jahrigen Aufbewahrungsfrist?
Muss hierzu zwingend ein Duplikat ausgestellt werden oder genügt eine Kopie der unterzeichneten Zuwendungsbestätigung.
Danke für Ihre Hilfe.

Re: Zuwendungsbestätigung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.11.2016

Die Bescheinigung kann auch von einem Bevollmächtigen unterzeichnet werden. Es gibt ja sogar die Möglichkeit mit faksimilieren Unterschriften zu arbeiten (automatisiertes Verfahren mit Meldung ans Finanzamt).
Aufbewahrt werden muss nur eine Kopie und das für 10 Jahre.

Re: Zuwendungsbestätigung
von: Fibu ()
Datum: 12.11.2016

Vielen Dank. Gibt es da irgendwelche Formvorschriften wie der Bevollmächtigte zum unterschreiben der Zuwendungsebestätigungen berechtigt werden sollte?

Re: Zuwendungsbestätigung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.11.2016

Nein, es muss nur klargestellt werden, dass es darf.