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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Bildung freier Rücklagen bei insgesamt negativem Ergebnis
von: inv ()
Datum: 04.10.2016

Guten Morgen,

ich bin verwirrt, habe, leider nur im Vorbeigehen, gehört, dass eine Bildung freier Rücklagen bei einem insgesamt negativen Ergebnis nicht zulässig ist. In "meinem" Verein gibt es keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, das Ergebnis der Vermögensverwaltung ist positiv, die Ergebnisse des ideellen Bereiches sowie des Zweckbetriebes sind negativ, das Gesamtergebnis der drei Bereiche ist für das betreffende Wirtschaftsjahr ebenfalls (erstmalig) negativ. Darf dennoch für den Überschuss der Vermögensverwaltung die freie Rücklage gebildet werden? Und ist es nicht so, dass die Bemessungsgrundlage für die freien Rücklagen für den ideellen Bereich lediglich die Bruttoeinnahmen sind (AEAO § 62 (1) Nr. 3 TZ 10 S. 2)? Bedeutet das nicht, dass bei einem insgesamt negativen Ergebnis des ideellen Bereiches dennoch 10 % der Bruttoeinnahmen der freien Rücklage zugeführt werden können?

Vielen lieben Dank im Voraus und einen schönen Dienstag.

Herzliche Grüße aus dem Rheinland, inv

Re: Bildung freier Rücklagen bei insgesamt negativem Ergebnis
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.10.2016

Auch bei einem negativen Gesamtergegebnis können grundsätzlich Rücklagen gebildet werden.
Die Rücklagen dürfen aber aber nicht höher sein als die vorhandene Liquidität. Insofern hat das negative Gesamtergebnis eine Bedeutung.

Re: Bildung freier Rücklagen bei insgesamt negativem Ergebnis
von: inv ()
Datum: 04.10.2016

Guten Morgen Herr Pfeffer,

vielen Dank für die schnelle Antwort, das ist ja super. Das negative Vereinsergebnis bewegt sich im unteren vierstelligen Bereich, das Bankguthaben bewegt sich jedoch im sechsstelligen Bereich. Dann meint AEAO § 62 (2) Nr. 14 S. 1 mit "tatsächlich vorhandene Mittel" nur die liquiden Mittel (Kasse/Bank)?

Re: Bildung freier Rücklagen bei insgesamt negativem Ergebnis
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.10.2016

Geklärt ist das nicht, aber da die Bemessungsgrundlage sich nicht auf die Liquidität bezieht und die Rücklagenbildung nachgeholt werden kann, würde ich das so sehen.

Re: Bildung freier Rücklagen bei insgesamt negativem Ergebnis
von: inv ()
Datum: 04.10.2016

Vielen lieben Dank und noch einen schönen Tag:-)