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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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inv schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Morgen, > > ich bin verwirrt, habe, leider nur im Vorbeigehen, > gehört, dass eine Bildung freier Rücklagen bei > einem insgesamt negativen Ergebnis nicht zulässig > ist. In "meinem" Verein gibt es keinen > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, das Ergebnis > der Vermögensverwaltung ist positiv, die > Ergebnisse des ideellen Bereiches sowie des > Zweckbetriebes sind negativ, das Gesamtergebnis > der drei Bereiche ist für das betreffende > Wirtschaftsjahr ebenfalls (erstmalig) negativ. > Darf dennoch für den Überschuss der > Vermögensverwaltung die freie Rücklage gebildet > werden? Und ist es nicht so, dass die > Bemessungsgrundlage für die freien Rücklagen für > den ideellen Bereich lediglich die Bruttoeinnahmen > sind (AEAO § 62 (1) Nr. 3 TZ 10 S. 2)? Bedeutet > das nicht, dass bei einem insgesamt negativen > Ergebnis des ideellen Bereiches dennoch 10 % der > Bruttoeinnahmen der freien Rücklage zugeführt > werden können? > > Vielen lieben Dank im Voraus und einen schönen > Dienstag. > > Herzliche Grüße aus dem Rheinland, inv
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