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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verlinkung/Spendenbescheinigung
von: Holger ()
Datum: 27.09.2016

Hallo zusammen,

Wir sind ein neuer gemeinnütziger Verein der zur Zeit auf die Urkunde der Eintragung wartet. Um professionell aufgestellt zu sein, da wir auch mit prominenten Botschaftern arbeiten hat ein Fotograf kostenlos Fotos gemacht. Besteht hier die Möglichkeit eine Spendenbescheinigung auszustellen? Ich habe gelesen der Verein muss in der Lage sein die mögliche Rechnung bezahlen zu können, diese Mittel sind allerdings zur Zeit nicht vorhanden. Oder ist es hier möglich eine Spendenbescheinigung als Sachspenden auszustellen.

Eine weitere Frage die uns beschäftigt ist die, das die Verlinkung von Sponsoren und Partnern zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird. Wie ist hier die Bemessungsgrundlage was wird als Ansatz genommen, wie hoch ist der Freibetrag.

Ich wünsche allen einen guten Start in den Tag und freue mich auf Eure Unterstützung.

Viele Grüße,Holger

Re: Verlinkung/Spendenbescheinigung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.09.2016

Die Leistungen des Fotografen sind im Wesentlichen Dienstleistungen, keine Sachleistungen. Deswegen kommt eine Sachspende (bis auf die tatsächlichen Materialkosten) nicht in Frage. Eine Geldspende ist möglich, wenn der Fotograf eine Rechnung stellt und auf die Bezahlung verzichtet.

Es gibt keine spezielle Bemessungsgrundlage. Hier kommt es auf die Vereinbarungen an.
Auch wenn der Wert der Werbeleitsung und die Sponosorenzahlung nicht adäquat sind, ist keine Spende möglich. Denkbar wären aber getrennte Vereinbarungen über ein angemessene Bezahlung der Werbeleistung und eine zusätzliche Spende.

Re: Verlinkung/Spendenbescheinigung
von: Holger ()
Datum: 27.09.2016

Hallo Herr Pfeiffer,

Viele herzlichen Dank für Ihr schnelle Beantwortung.
Also könnten wir eine Spendenbescheinigung ausstellen, wenn wir eine Rechnung bekommen, und der Fotograf und die Werbeagentur dort vermerkt, er verzichtet auf die Bezahlung. Das wäre auch tatsächlich möglich wenn der Verein die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung hat um diese Rechnungen bezahlen zu können......?

Wir möchten die Firmen mit Logo abbilden die uns unterstützen. Z.b. den Fotografen der unentgeltlich für uns Fotos macht, die Werbeagentur die uns den Flyer und das Logo kostenlos herstellt. Dort bezahlen wir den Druck der Flyer und die Homepage zu Sonderpreisen. Eine Firma die Mitglied wird und jährlich 100 Euro zahlt etc.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung .

Re: Verlinkung/Spendenbescheinigung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.09.2016

Das hatte ich übersehen: Wenn der Verein tatsächlich nicht in der Lage ist, die Rechnung zu bezahlen, gilt der Zahlungsanspruch als nicht ernsthaft eingeräumt.

Eine Verlinkung des Fotografen wäre kein Problem als Gegenleistung für die Arbeit. Daraus ergeben sich aber steuerliche Folgen und eine Spende ist dann nicht möglich.

Re: Verlinkung/Spendenbescheinigung
von: Holger ()
Datum: 27.09.2016

Okay dann lag ich hier richtig...

...wie ist es denn gemeint, mit den steuerlichen Folgen und das eine Spende nicht möglich ist. Entschuldigung für die vielen Fragen..

Re: Verlinkung/Spendenbescheinigung
von: Hoger ()
Datum: 28.09.2016

Ist es möglich das wir eine Rechnung erhalten mit dem Vermerk auf der Rechnung Verzicht auf Ausgleich gegen Spendenbescheinigung.

Wo werden solchen spenden in der EüR erfasst.

Viele Grüße, Holger

Re: Verlinkung/Spendenbescheinigung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.09.2016

Ja, wenn der Verzicht erst mit Rechnungsstellung erfolgt (und nicht vorab) geht das.
Eine Verzichtserklärung ist ohnehin erforderlich.