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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Leistungen des Fotografen sind im Wesentlichen > Dienstleistungen, keine Sachleistungen. Deswegen > kommt eine Sachspende (bis auf die tatsächlichen > Materialkosten) nicht in Frage. Eine Geldspende > ist möglich, wenn der Fotograf eine Rechnung > stellt und auf die Bezahlung verzichtet. > > Es gibt keine spezielle Bemessungsgrundlage. Hier > kommt es auf die Vereinbarungen an. > Auch wenn der Wert der Werbeleitsung und die > Sponosorenzahlung nicht adäquat sind, ist keine > Spende möglich. Denkbar wären aber getrennte > Vereinbarungen über ein angemessene Bezahlung der > Werbeleistung und eine zusätzliche Spende.
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