Formwechsel eines Vereins
von: Bi ()
Datum: 18.09.2016
Ich betreue einen gemeinnützigen Verein, der im Zuge eines Formwechsels in eine gGmbH umgewandelt werden soll. Bisher wurde nur eine EÜR erstellt. In einer Übertragungsbilanz soll das Vereinsvermögen abgebildet werden. In diesem Zusammenhang ergeben sich für mich folgende Frragestellungen:
1. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass die Mitglieder durch den Formwechsel automatisch zu Gesellschafter der gGmbH werden und Anteile im gleichem Verhältnis erlangen. Um welche Art von Anteile handelt es sich hier? Lediglich um Stimmrechtsanteile, da das zu Buchwerten zu übertragenene Vereinsvermögen als zukünftiges Stammkapital der GmbH den Mitgliedern doch nicht gehört?
2. Können diese Anteile später (nach Formwechsel) bei Ausscheiden von einzelnen Gesellschafter auf Basis eines Gesellschafterbeschlusses auf andere Vereinsmitglieder/Gesellschafter übertragen werden? Was wäre hier zu beachten?
3. Kann ein fremder Dritter auch eine Kapitaleinlage erbringen und Gesellschafter werden?