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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mietkosten Vereinsräume und anderes
von: MiKa ()
Datum: 21.09.2016

Hallo, ich bin neu im Bereich Vereinsbuchhaltung und habe eine Verständnisfrage.

Unser Turn- und Musikverein mietet von der Stadtverwaltung Vereinsräume an. Die Räume bestehen aus Probenraum für die Musik, Vereinszimmer für Versammlungen und Beisammensein, kleiner Büroraum für Verwaltung und Lagerraum.
Werden die Kosten für Miete, Mietnebenkosten, Strom in den ideellen Bereich verbucht? Oder müssen die Kosten aufgeteilt werden, weil beispielsweise die Musikgruppe sowohl ideelle Leistungen (Geburtstagsständchen) erbringt als auch im Zweckbetrieb tätig ist (Auftritt gegen Gage).

Hier kommt schon die nächste Frage. Sind die musikalischen Auftritte wirklich Zweckbetrieb? Wir fördern laut Freistellungsbescheid vom Finanzamt nicht nur "Sport", sondern auch "Musik und Brauchtum".
Also wären das doch eigentlich auch ideelle Ziele. Aber wir schreiben an Veranstalter Rechnungen. Somit sind wir dann doch wieder im Zweckbetrieb. Allerdings liegen wir unter den Steuergrenzen, so dass dann die Kleinunternehmerregelung greift.

Vorerst letzte Frage. Wir haben kein Vereinslokal das selbst betrieben wird oder verpachtet wird. Wie oben schon mal erwähnt, haben wir ein Vereinszimmer als Versammlungsort. Dort sitzen wir manchmal nach einer Musikprobe noch zusammen. Für die Musikprobe und das danach (gesellige) Zusammensitzen kaufen wir Getränke ein und geben diese zum Einkaufspreis an die Anwesenden weiter. Kann man die Getränke dann als durchlaufenden Posten buchen? Oder handelt es sich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?

Das Prinzip der Buchhaltung ist mir klar. Allerdings habe ich Schwierigkeiten mit der richtigen Zuordnung der 4 Vereinsbereiche. Im Internet findet man fast nur Hilfestellungen zu Sportvereinen. Die Belange von Musikvereine werden fast nicht erwähnt, außer man findet Fragestellungen in diversen Foren.
Ich hoffe, dass ich hier Hilfe finde und freue mich auf konstruktive Antworten.

Vielen Dank!

Re: Mietkosten Vereinsräume und anderes
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.09.2016

Oder müssen die Kosten aufgeteilt werden, weil beispielsweise die Musikgruppe sowohl ideelle Leistungen (Geburtstagsständchen) erbringt als auch im Zweckbetrieb tätig ist (Auftritt gegen Gage).

# Ja. Steuerlich spielt das aber nur eine Rolle bei Umsatzsteuerpflicht.

Sind die musikalischen Auftritte wirklich Zweckbetrieb? Wir fördern laut Freistellungsbescheid vom Finanzamt nicht nur "Sport", sondern auch "Musik und Brauchtum".
Also wären das doch eigentlich auch ideelle Ziele.

# Wenn durch Leistungstausch Einnahmen erzielt werden, liegt ein wirtschaftlicher Zweck vor - hier also ein Zweckbetrieb.

Kann man die Getränke dann als durchlaufenden Posten buchen?

# Nein, sie werden ja nicht im Namen und auf Rechnung des einzelnen Mitglieds eingekauft

Oder handelt es sich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?

# Ja.