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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Selbständig nebenberufliche Übungsleiter - Stundengrenze
von: TDnbg ()
Datum: 15.09.2016

Guten Tag,
Übungsleiter können nebenberuflich beschäftigt oder selbständig nebenberuflich tätig sein. Bei Beschäftigten (Arbeitnehmern) gilt für die Nebenberuflichkeit eine Grenze von 14 Stunden im Durchschnitt pro Woche. Das ist z. B. für die Steuerfreiheit von Einkünften nach §3 Nr. 26 ESTG wichtig. Gilt diese Stundengrenze auch bei selbständig nebenberuflich Tätigen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Re: Selbständig nebenberufliche Übungsleiter - Stundengrenze
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.09.2016

Ja, die Nebenberuflichkeit ist eine allgemeine Klausel beim Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.
Da geht es nicht um den sozialversicherungsrechtlichen Status.

Re: Selbständig nebenberufliche Übungsleiter - Stundengrenze
von: TDnbg ()
Datum: 15.09.2016

Vielen Dank. Da schließt sich eine Frage an: Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung, ob ein Übungsleiter selbständig oder abhängig tätig ist, spielt die Nebenberuflichkeit (neben Weisungsgebundenheit u.a.) auch eine Rolle. Gibt es hierfür auch eine pauschale Stundenobergrenze?

Re: Selbständig nebenberufliche Übungsleiter - Stundengrenze
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.09.2016

Nur in der Hinsicht, dass es umso mehr für eine Einbindung in die betriebliche Organisation spricht, je größer der Stundenumfang ist. Den Begriff Nebenberuflichkeit gibt es hier als Kriterium aber nicht.