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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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TDnbg schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > Übungsleiter können nebenberuflich beschäftigt > oder selbständig nebenberuflich tätig sein. Bei > Beschäftigten (Arbeitnehmern) gilt für die > Nebenberuflichkeit eine Grenze von 14 Stunden im > Durchschnitt pro Woche. Das ist z. B. für die > Steuerfreiheit von Einkünften nach §3 Nr. 26 ESTG > wichtig. Gilt diese Stundengrenze auch bei > selbständig nebenberuflich Tätigen? > > Vielen Dank für die Hilfe.
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