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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kleinunternehmerregelung
von: kvgw ()
Datum: 03.09.2016

Liebes Forum,

muss man die Kleinunternehmerreglung beim Finanzamt extra beantragen oder wird man automatisch darunter eingestuft, wenn die Umsätze in den unternehmerischen Bereichen unterhalb von 17.500€ liegen?
Wenn man unter diese Regelung fällt, darf der Verein ja keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und hat auch keinen Vorsteuerabzug. Muss er deren Anteil an den Einnahmen/Ausgaben dann aber trotzdem im Jahresabschluss aufschlüsseln? Denn die 17.500€ beziehen sich ja auf die Umsätze einschließlich der Umsatzsteuer. (Bei unserem Verein ist es konkret so, dass wir weit unterhalb dieser Grenze liegen.)

Wäre für jede Hilfe sehr dankbar!

Re: Kleinunternehmerregelung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.09.2016

Die Kleinunternehmerbefreiung muss nicht beantragt werden, sie gilt automatisch.

Die Umsatzsteuer wird dann bei der Einahmen-Überschuss-Rechnung nicht berücksichtigt. Alle Ausgaben werden also brutto erfasst.