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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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kvgw schrieb: ------------------------------------------------------- > Liebes Forum, > > muss man die Kleinunternehmerreglung beim > Finanzamt extra beantragen oder wird man > automatisch darunter eingestuft, wenn die Umsätze > in den unternehmerischen Bereichen unterhalb von > 17.500€ liegen? > Wenn man unter diese Regelung fällt, darf der > Verein ja keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen > und hat auch keinen Vorsteuerabzug. Muss er deren > Anteil an den Einnahmen/Ausgaben dann aber > trotzdem im Jahresabschluss aufschlüsseln? Denn > die 17.500€ beziehen sich ja auf die Umsätze > einschließlich der Umsatzsteuer. (Bei unserem > Verein ist es konkret so, dass wir weit unterhalb > dieser Grenze liegen.) > > Wäre für jede Hilfe sehr dankbar!
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