Re: Nachweis Umsatz
von: vereinsmayer ()
Datum: 03.08.2016
Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Es gibt keine Registrierkassenpflicht. Eine sog.
> offene Ladenkasse ist auch zulässig. Es müssen nur
> entsprechende Tagesabrechungen gemacht werden.
Guten Abend Herr Pfeffer,
wie muss eine solche Tagesabrechnung denn aussehen?
Nehmen wir an, ein Schützenverein, der keine Registrierkasse nutzt, veranstaltet ein 4-tägiges Fest,
wobei an jedem Festtag zwischen 19:00 - 4:00 Uhr verkauft wird.
Kann man dann tagesübergreifend abrechnen? Oder muss man um 24:00 / 0:00 Uhr einen Schnitt machen?
Und wenn dieser Verein ohne Registrierkasse nun an den vier Tagen insgesamt einen Umsatz
von 5.000,- € macht; kann er dann nicht einfach buchen und behaupten, dass er an jedem der vier
Tage je 1.000,- € machte? (...da fehlen 1.000,- € ...)
ODER: Wo ist der Vorteil einer Tagesabrechnung gegenüber einer Gesamtabrechnung für dieses Fest,
wenn keine Registrierkasse benutzt wird?