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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
vereinsmayer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wolfgang Pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Es gibt keine Registrierkassenpflicht. Eine > sog. > > offene Ladenkasse ist auch zulässig. Es müssen > nur > > entsprechende Tagesabrechungen gemacht werden. > > Guten Abend Herr Pfeffer, > > wie muss eine solche Tagesabrechnung denn > aussehen? > > Nehmen wir an, ein Schützenverein, der keine > Registrierkasse nutzt, veranstaltet ein 4-tägiges > Fest, > wobei an jedem Festtag zwischen 19:00 - 4:00 Uhr > verkauft wird. > > Kann man dann tagesübergreifend abrechnen? Oder > muss man um 24:00 / 0:00 Uhr einen Schnitt > machen? > > Und wenn dieser Verein ohne Registrierkasse nun an > den vier Tagen insgesamt einen Umsatz > von 5.000,- € macht; kann er dann nicht einfach > buchen und behaupten, dass er an jedem der vier > Tage je 1.000,- € machte? (...da fehlen 1.000,- € > ...) > > ODER: Wo ist der Vorteil einer Tagesabrechnung > gegenüber einer Gesamtabrechnung für dieses Fest, > wenn keine Registrierkasse benutzt wird?
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