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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Nachweis Umsatz
von: vereinsmayer ()
Datum: 30.07.2016

Hallo Herr Pfeffer.

viele Vereine verkaufen auf ihren Festen "Wertmarken" und benutzen dabei keine Registrierkassen.

Gibt es Handlungsweisen gegen diese Verbrecher?

Re: Nachweis Umsatz
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.07.2016

Es gibt keine Registrierkassenpflicht. Eine sog. offene Ladenkasse ist auch zulässig. Es müssen nur entsprechende Tagesabrechungen gemacht werden.

Re: Nachweis Umsatz
von: vereinsmayer ()
Datum: 03.08.2016

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Es gibt keine Registrierkassenpflicht. Eine sog.
> offene Ladenkasse ist auch zulässig. Es müssen nur
> entsprechende Tagesabrechungen gemacht werden.

Guten Abend Herr Pfeffer,

wie muss eine solche Tagesabrechnung denn aussehen?

Nehmen wir an, ein Schützenverein, der keine Registrierkasse nutzt, veranstaltet ein 4-tägiges Fest,
wobei an jedem Festtag zwischen 19:00 - 4:00 Uhr verkauft wird.

Kann man dann tagesübergreifend abrechnen? Oder muss man um 24:00 / 0:00 Uhr einen Schnitt machen?

Und wenn dieser Verein ohne Registrierkasse nun an den vier Tagen insgesamt einen Umsatz
von 5.000,- € macht; kann er dann nicht einfach buchen und behaupten, dass er an jedem der vier
Tage je 1.000,- € machte? (...da fehlen 1.000,- € ...)

ODER: Wo ist der Vorteil einer Tagesabrechnung gegenüber einer Gesamtabrechnung für dieses Fest,
wenn keine Registrierkasse benutzt wird?

Re: Nachweis Umsatz
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.08.2016

Die Tagesabrechnung ist Vorschrift nach Abgabenordnung. Es geht also nicht um die Zweckmäßigkeit.
Der Tag ist nicht kalendergenau abzurechnen. Wenn das Fest also bis 4 Uhr morgens geht, ist eben dann Kassenschluss.
Nachgewiesen werden müssen auf Basis des Kassenanfangs- und -endbestandes alle Einnahmen, sowie Entnahmen aus der Kasse.