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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rechnung größer 150€ bei Aufw.ersatz gg Spendenquittung
von: Monika V. ()
Datum: 29.07.2016

Hallo Herr Pfeffer,
Bitte entschuldigen Sie, aber ich bins schon wieder.
Wir haben bei unserer Tierhilfe Pflegeplätze, die Futter, etc. eigenverantwortlich einkaufen und den Aufwand nur gegen Spendenquittung erstattet bekommen wollen.
Rechnungsempfänger ist damit in der Regel immer der persönliche Pflegeplatzbetreiber.
Jetzt kommen auch mal Rechnungen größer 150€ zustande.
Meine Kassenprüferin meint, diese dürfen auchh bei Aufwandsersatz gg Spendenquittung nur anerkannt werden, wenn die Rechnungsadresse auf den Verein lautet und fordert die Pflegeplätze auf, Eigenbelege als Ersatz zu schreiben, die jederzeit anerkannt würden.
Wir machen in diesem Bereich keine Vorsteuer geltend.
Bitte um eine Einschätzung, ob ich eine Rechnung größer 150€, lautend auf die Dame des Pflegeplatzes und nicht den Verein, gegen Spendenquittung anerkennen darf.
Besten Dank im Voraus!
MfG
Monika V.

Re: Rechnung größer 150€ bei Aufw.ersatz gg Spendenquittung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.07.2016

Es handelt sich hier ja um eine Sachspende, bei der die Rechnung nur der Wertermittlung dient.
Deswegen sehe ich da kein Problem. Zumal die Umsatzsteuer nicht abgezogen wird.