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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Honorar-Rechnung aus Drittland ohne Steuernummer gültig?
von: OsunSeyi ()
Datum: 13.07.2016

Wir sind ein gemeinnütziger Verein hier in Deutschland, der entwicklungspolitische Bildungsveranstaltungen an Schulen in Niedersachsen durchführt. Zu diesem Zweck laden wir Referenten aus Nigeria ein.

Diese Veranstaltungen werden durch die niedersächsische Bingo-Umweltstiftung Stiftung gefördert.

Unsere Referenten aus Nigeria erhalten für Ihre Tätigkeiten an den Schulen ein Honorar.

Um unsere Ausgaben gegenüber der Bingostiftung zu belegen, habe ich für unsere Referenten aus Nigeria Rechnungen über die vereinbarten Honorare angefertigt, die sie mir unterschrieben haben. Für die Vorlage beim Finanzamt und zur Leistungserstattung (Förderung) durch die Bingostiftung.

Also: Ich, Referenten aus Nigeria, berechne für folgende Leistungen dem Verein Aiye-Gba folgende Summe. usw

Diese Rechnungen enthalten die üblichen Angaben (Name, Anschrift, Leistungen, Berechnungsgrundlage, Summe), allerdings ohne Umsatzsteuerangabe und ohne Steuernummern.

Die in Nigeria unterschriebenen Originale habe ich mir einscannen und als Mailanhang zukommen lassen.

Unsere Referenten haben in Nigeria keine Steuernummern.
Hinzu kommt, daß einer der Referenten mitterweile verstorben ist.

Nun erkennt die Bingostiftung die Rechnungen aber nicht an, weil weder eine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, noch eine Steuernummer angegeben wurde!

Mein Steuerberater hat nun mit der Stiftung ausgehandelt, daß in Anbetracht des Umstandes, daß wir keine neuen Rechnungen anfertigen können (wie gesagt, einer der Referenten ist verstorben), folgendermaßen vorgehen sollen:

1) Die Referenten erwirken in Nigeria Steuernummern (das geht auch für den Verstorbenen), und lassen diese behördlich auf die Rechnungen nachtragen und mit Behördenstempel versehen.

2) Wir fügen ebenfalls nachträglich den Vermerk "reverse charge" auf den Rechnungen hinzu.

Dies sollte nach Ansicht des Steuerberaters genügen, auch die Bingostiftung hat hierein eingewilligt.
Soweit, so gut. Leider ist die Geschichte aber damit noch nicht zu Ende:

Zum einen sind die unterschriebenen Originale in Nigeria abhanden gekommen, zum anderen kostet das Nachtragen der Steuernummern eine hübsche Stange Geld.

Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, bedürfen die Rechnungen keiner Steuernummer, weil sie formell nicht der deutschen Gesetzgebung unterliegen, und ein Interesse der deutschen Finanzbehörden an einer nigerianischen Steuernummer angesichts der Versteuerung in Deutschland auch nicht gegeben sein dürfte.

Trotzdem bittet die Bingo-Umweltstiftung um eine Bestätigung seitens des Finanzamtes, daß die Rechnungen den hiesigen Rechtsvorschriften genügen. Weil sie sich absichern wollen und dürfen.

Also habe ich beim Finanzamt nachgefragt, sie mögen mir bitte eine schriftliche Bestätigung für die Bingostiftung ausfertigen.
Das Finanzamt hat mir dazu die Auskunft gegeben, ich solle das Ersuchen nebst beifügen der Rechnungen schriftlich einreichen.

Nun also meine Frage:

Wie soll ich das Ersuchen am besten formulieren, welche Angaben/Erleuterungen sind angebracht?
Der schlimmste Fall wäre, daß das Finanzamt die Rechnungen nicht akzeptiert, also auch die Bingostiftung nicht.
Dann wären die Fördergelder futsch!

- Soll ich den Vermerk "Reverse Charge" vor der Vorlage beim Finanzamt hinzufügen?
- Wieweit spielt es eine Rolle, daß die Rechnungen ganz offenbar hier in Deutschland formuliert wurden?
- Ist es wirklich so, daß die Steuernummern aus Nigeria verzichtbar sind?
- Kann ich die deutsche Vereinssteuernummer nachtragen?
- Ist es überhaupt erlaubt, etwas auf einer bereits unterschriebenen Rechnung nachzutragen?

Am liebsten wäre es mir, man könnte ohne großen Bohei die Bingostiftung davon überzeugen, die Rechnungen anzuerkennen!

mit vielen Grüßen,
Tom Brötje



Edited 4 time(s). Last edit at 13.07.2016 by OsunSeyi.

Re: Honorar-Rechnung aus Drittland ohne Steuernummer gültig?
von: OsunSeyi ()
Datum: 01.08.2016

Mein Steuerberater sagte dazu nur, es sei prinzipiell auch möglich, statt der Rechnungen auch Gutschriften zu verwenden. Grundsätzlich habe das Finanzamt mit den Rechnungen nichts am Hut, weil die Steuer (wenn überhaupt) im Kontext mit unserer Vereinsjahresabrechnung erhoben wird (also aufgund konkret geflossener Beträge). Darum sei auch keine Auskunft zu erwarten. Ob der Nachweis einer rechtmässigen Vereins-Mittelverwendung überhaupt einer Rechnung bedarf (oder zB ein Nachweis der erbrachten Leisungen und vereinbarten Honorare genügt), ist mir nicht bekannt..



Edited 1 time(s). Last edit at 01.08.2016 by OsunSeyi.