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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
OsunSeyi schrieb: ------------------------------------------------------- > Wir sind ein gemeinnütziger Verein hier in > Deutschland, der entwicklungspolitische > Bildungsveranstaltungen an Schulen in > Niedersachsen durchführt. Zu diesem Zweck laden > wir Referenten aus Nigeria ein. > > Diese Veranstaltungen werden durch die > niedersächsische Bingo-Umweltstiftung Stiftung > gefördert. > > Unsere Referenten aus Nigeria erhalten für Ihre > Tätigkeiten an den Schulen ein Honorar. > > Um unsere Ausgaben gegenüber der Bingostiftung zu > belegen, habe ich für unsere Referenten aus > Nigeria Rechnungen über die vereinbarten Honorare > angefertigt, die sie mir unterschrieben haben. Für > die Vorlage beim Finanzamt und zur > Leistungserstattung (Förderung) durch die > Bingostiftung. > > Also: Ich, Referenten aus Nigeria, berechne für > folgende Leistungen dem Verein Aiye-Gba folgende > Summe. usw > > Diese Rechnungen enthalten die üblichen Angaben > (Name, Anschrift, Leistungen, > Berechnungsgrundlage, Summe), allerdings ohne > Umsatzsteuerangabe und ohne Steuernummern. > > Die in Nigeria unterschriebenen Originale habe ich > mir einscannen und als Mailanhang zukommen > lassen. > > Unsere Referenten haben in Nigeria keine > Steuernummern. > Hinzu kommt, daß einer der Referenten mitterweile > verstorben ist. > > Nun erkennt die Bingostiftung die Rechnungen aber > nicht an, weil weder eine Umsatzsteuer ausgewiesen > ist, noch eine Steuernummer angegeben wurde! > > Mein Steuerberater hat nun mit der Stiftung > ausgehandelt, daß in Anbetracht des Umstandes, daß > wir keine neuen Rechnungen anfertigen können (wie > gesagt, einer der Referenten ist verstorben), > folgendermaßen vorgehen sollen: > > 1) Die Referenten erwirken in Nigeria > Steuernummern (das geht auch für den > Verstorbenen), und lassen diese behördlich auf die > Rechnungen nachtragen und mit Behördenstempel > versehen. > > 2) Wir fügen ebenfalls nachträglich den Vermerk > "reverse charge" auf den Rechnungen hinzu. > > Dies sollte nach Ansicht des Steuerberaters > genügen, auch die Bingostiftung hat hierein > eingewilligt. > Soweit, so gut. Leider ist die Geschichte aber > damit noch nicht zu Ende: > > Zum einen sind die unterschriebenen Originale in > Nigeria abhanden gekommen, zum anderen kostet das > Nachtragen der Steuernummern eine hübsche Stange > Geld. > > Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, bedürfen > die Rechnungen keiner Steuernummer, weil sie > formell nicht der deutschen Gesetzgebung > unterliegen, und ein Interesse der deutschen > Finanzbehörden an einer nigerianischen > Steuernummer angesichts der Versteuerung in > Deutschland auch nicht gegeben sein dürfte. > > Trotzdem bittet die Bingo-Umweltstiftung um eine > Bestätigung seitens des Finanzamtes, daß die > Rechnungen den hiesigen Rechtsvorschriften > genügen. Weil sie sich absichern wollen und > dürfen. > > Also habe ich beim Finanzamt nachgefragt, sie > mögen mir bitte eine schriftliche Bestätigung für > die Bingostiftung ausfertigen. > Das Finanzamt hat mir dazu die Auskunft gegeben, > ich solle das Ersuchen nebst beifügen der > Rechnungen schriftlich einreichen. > > Nun also meine Frage: > > Wie soll ich das Ersuchen am besten formulieren, > welche Angaben/Erleuterungen sind angebracht? > Der schlimmste Fall wäre, daß das Finanzamt die > Rechnungen nicht akzeptiert, also auch die > Bingostiftung nicht. > Dann wären die Fördergelder futsch! > > - Soll ich den Vermerk "Reverse Charge" vor der > Vorlage beim Finanzamt hinzufügen? > - Wieweit spielt es eine Rolle, daß die > Rechnungen ganz offenbar hier in Deutschland > formuliert wurden? > - Ist es wirklich so, daß die Steuernummern aus > Nigeria verzichtbar sind? > - Kann ich die deutsche Vereinssteuernummer > nachtragen? > - Ist es überhaupt erlaubt, etwas auf einer > bereits unterschriebenen Rechnung nachzutragen? > > Am liebsten wäre es mir, man könnte ohne großen > Bohei die Bingostiftung davon überzeugen, die > Rechnungen anzuerkennen! > > mit vielen Grüßen, > Tom Brötje
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