Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zeitnah buchen
von: Wilma_D ()
Datum: 28.06.2016

Ich habe mal eine ganz allgemeine Frage zur Buchhaltung. Unser Vorsitzender ist mit der Übermittlung seiner Quittungen und Belege nicht der Schnellste. Ich habe jetzt Belege vor mir liegen mit Datum aus dem Januar und Februar. Wohin buche ich die denn jetzt? Sie betreffen unseren wirtschaftlichen Bereich und ich hätte gerne Vorsteuer gezogen. USt- Voranmeldung für das I. Quartal ist aber natürlich schon raus. Kann ich diese Auslagen auch in meinen Juni-Stapel buchen? Ist das dann noch zeitnah und überhaupt zulässig? Für so ein paar Euros würde ich ungerne die USt-Voranmeldung korrigieren. Kann mir jemand weiter helfen?

Dankeschön
Wilma

Re: Zeitnah buchen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.06.2016

In der Praxis kann man das relativ entspannt halten: Besteuerungzeitraum ist ja das Kalenderjahr. Es geht hier nur um Voranmeldungen. Entscheidend ist letztendlich das Jahresergebnis und das ist ja korrekt.

Eine Lösung ist, die Beträge erst mit der Jahreserklärung zu berücksichtigen (führt zu einer Steuererstattung). Wenn die Abweichungen von den vorangemeldeten Summe nicht sehr groß sind, macht das Finanzamt da keine Probleme.

Die zweite Option ist, die Beträge abweichend vom Rechnungs- bwz. Zahlungsdatum im Folgenanmeldungszeitraum zu verbuchen.

Das sind beides nicht absolut korrekte Lösungen. Wenn es nicht um große Beträge geht, macht das Finanzamt da aber keine Probleme. Die zweite Lösung würde ohnehin nur im Rahmen einer Außenprüfung auffallen.