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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > In der Praxis kann man das relativ entspannt > halten: Besteuerungzeitraum ist ja das > Kalenderjahr. Es geht hier nur um Voranmeldungen. > Entscheidend ist letztendlich das Jahresergebnis > und das ist ja korrekt. > > Eine Lösung ist, die Beträge erst mit der > Jahreserklärung zu berücksichtigen (führt zu einer > Steuererstattung). Wenn die Abweichungen von den > vorangemeldeten Summe nicht sehr groß sind, macht > das Finanzamt da keine Probleme. > > Die zweite Option ist, die Beträge abweichend vom > Rechnungs- bwz. Zahlungsdatum im > Folgenanmeldungszeitraum zu verbuchen. > > Das sind beides nicht absolut korrekte Lösungen. > Wenn es nicht um große Beträge geht, macht das > Finanzamt da aber keine Probleme. Die zweite > Lösung würde ohnehin nur im Rahmen einer > Außenprüfung auffallen.
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