Re: Zeitnah buchen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.06.2016
In der Praxis kann man das relativ entspannt halten: Besteuerungzeitraum ist ja das Kalenderjahr. Es geht hier nur um Voranmeldungen. Entscheidend ist letztendlich das Jahresergebnis und das ist ja korrekt.
Eine Lösung ist, die Beträge erst mit der Jahreserklärung zu berücksichtigen (führt zu einer Steuererstattung). Wenn die Abweichungen von den vorangemeldeten Summe nicht sehr groß sind, macht das Finanzamt da keine Probleme.
Die zweite Option ist, die Beträge abweichend vom Rechnungs- bwz. Zahlungsdatum im Folgenanmeldungszeitraum zu verbuchen.
Das sind beides nicht absolut korrekte Lösungen. Wenn es nicht um große Beträge geht, macht das Finanzamt da aber keine Probleme. Die zweite Lösung würde ohnehin nur im Rahmen einer Außenprüfung auffallen.