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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Trikotwerbung
von: vereiner ()
Datum: 25.06.2016

Hallo,
wir können bei einem Sportartikelhändler einen erheblichen Rabatt für Trainingsanzüge bekommen. Allerdings möchte der Händler, dass auf dem Rücken der Trainingsjacke deutlich sichtbar sein Firmenname und sein Logo aufgedruckt sind. Ist jetzt dieser Rabatt wie eine Einnahme im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu behandeln, weil wir ja praktisch Werbung für ihn machen? Oder können wir uns einfach nur über diesen Rabatt freuen?
Danke für Antworten, vereiner

Re: Trikotwerbung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.06.2016

Ja, die Werbung ist eine Gegenleistung. Damit muss der Rabatt als Einnahme des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs verbucht werden.

Re: Trikotwerbung
von: vereinsmayer ()
Datum: 26.06.2016

Wenn auf der Rechnung nicht steht, warum/wofür der Rabatt gewährt wurde...

Re: Trikotwerbung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.06.2016

Dann gilt grundsätzlich die Überlassung der Trikots als Gegenleistung (tauschähnlicher Umsatz).
Die Frage ist ohnehin, ob der Wert der Sachleistung (Trikots) und Wert der Werbeleisteung sich entsprechen.
Wenn keine Vereinbarung besteht, wird man zunächst davon ausgehen, dass der volle Wert der Trikots Gegenleistung für die Werbung ist.

Re: Trikotwerbung
von: vereinsmayer ()
Datum: 26.06.2016

Ich meinte das anders:

Wenn man z. B. die Rechnung über die Trikots mit Netto 500,00 € bekommt; und dort nur pauschal "Rabatt -100,00 €" steht. Dann ist doch nicht ersichtlich, dass es für den Rabatt eine Gegenleistung gibt.

Den Rabatt könnte es ja auch geben, weil der Kunde Stammgast ist oder einfach eine hübsche Frisur hat...

Re: Trikotwerbung
von: Kizu ()
Datum: 26.06.2016

> Den Rabatt könnte es ja auch geben, weil der Kunde
> Stammgast ist oder einfach eine hübsche Frisur
> hat...

Das sagt dem Finanzbeamten seine Lebenserfahrung :-)
Oder Google wenn es mal einen Spielbericht mit Foto etc. gibt...

Re: Trikotwerbung
von: vereinsmayer ()
Datum: 26.06.2016

Kizu schrieb:
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> Das sagt dem Finanzbeamten seine Lebenserfahrung
> :-)
> Oder Google wenn es mal einen Spielbericht mit
> Foto etc. gibt...

Ach, war ein Ausstellungsstück, gekauft wie gesehen, das Logo sah irgendwie stylisch aus.
100 € Rabatt für die schöne Frisur des Käufers...

Den Zusammenhang soll der Finanzbeamte erst mal herstellen.

Ich glaube aber, der Thread führt jetzt zu nichts mehr. Bitte um Entschuldigung, dass ich hier eine OT-Diskussion eröffnet habe.

Re: Trikotwerbung
von: kizu ()
Datum: 27.06.2016

Sorry lieber Vereinsmayer, wollte Dich damit nicht ärgern.

Da es steuerlich kaum Auswirkungen hat, käme man bei kleinen Vereinen und Beträgen damit durch. Aber wir wollen hier ja keine Anleitungen zur Steuer"vermeidung" geben. Im Falle einer Betriebsprüfung wird sich der Prüfer aber bei einem Sportverein genau auf solche Rechnungen stürzen...