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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ja, die Werbung ist eine Gegenleistung. Damit muss > der Rabatt als Einnahme des steuerpflichtigen > wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs verbucht > werden.
www.vereinsknowhow.de
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