Re: Ehrenamtspauschale Jahresbetrag aufteilen?
von: Hardy ()
Datum: 19.06.2016
§ 3 Nr. 26 a EStG bestimmt:
„Steuerfrei sind....
Nr. 26a. (1) Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 720 Euro im Jahr.
So lt. o.a. Gesetz.
Hardy