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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > § 3 Nr. 26 a EStG bestimmt: > > „Steuerfrei sind.... > Nr. 26a. (1) Einnahmen aus nebenberuflichen > Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer > juristischen Person des öffentlichen Rechts, die > in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder > in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen > über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung > findet, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des > Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung > zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und > kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der > Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 720 > Euro im Jahr. > > So lt. o.a. Gesetz. > Hardy
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