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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ehrenamtspauschale Jahresbetrag aufteilen?
von: Fibu ()
Datum: 18.06.2016

Hallo Herr Pfeffer,
heute beschäftigt mich folgendes Thema. Bei uns im Verein gibt es eine Reiniungskraft die nur 8 Monata im Jahr tätig ist. Sie soll hierfür die Ehrenamtspauschale bekommen. Spricht was dagegen, wenn Sie 8 Mal im Jahr 90 € bekommt. Ich habe in der Literatur immer nur den Hinweis bekommen, dass es sich bei der Ehrenamtspauschale um einen Jahreswert handelt. Ist dieses Vorgehen dann in Ordnung?

Re: Ehrenamtspauschale Jahresbetrag aufteilen?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.06.2016

Der Ehrenamtsfreibetrag ist eine Jahrespauschale; er kann beliebig aufgeteilt werden.

Re: Ehrenamtspauschale Jahresbetrag aufteilen?
von: Fibu ()
Datum: 18.06.2016

DAnke

Re: Ehrenamtspauschale Jahresbetrag aufteilen?
von: Hardy ()
Datum: 19.06.2016

§ 3 Nr. 26 a EStG bestimmt:

„Steuerfrei sind....
Nr. 26a. (1) Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 720 Euro im Jahr.

So lt. o.a. Gesetz.
Hardy