Re: EÜR in Datev SKR049
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.05.2016
Was die laufende Erfassung der Geschäftsvorfälle anbelangt, gibt es keine Unterschiede.
Es muss lediglich auf die bilanzierungsspezifisichen Abschlussbuchungen verzichtet werden (z.B. Rechnungsabgrenzung).
Ob die DATEV-eigene Software eine EÜR-Auswertung anbietet, weiß ich nicht, andere Programme mit dem DATEV-Kontenrahmen tun dies jedenfalls.
Es könnte auch daran liegen, dass der Mandant als Bilanzierer angelegt wurde.