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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Was die laufende Erfassung der Geschäftsvorfälle > anbelangt, gibt es keine Unterschiede. > Es muss lediglich auf die > bilanzierungsspezifisichen Abschlussbuchungen > verzichtet werden (z.B. Rechnungsabgrenzung). > Ob die DATEV-eigene Software eine EÜR-Auswertung > anbietet, weiß ich nicht, andere Programme mit dem > DATEV-Kontenrahmen tun dies jedenfalls. > Es könnte auch daran liegen, dass der Mandant als > Bilanzierer angelegt wurde.
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