Re: Verlustvortrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.05.2016
Falls Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen, tauchen Verluste der Vorjahre im aktuellen Jahr nicht wieder auf. Lediglich bei den Vermögensposten (Kasse, Bank usf. schlagen sie sich nieder)
In der Bilanz wird der Verlust analog abgebildet und führt zu einer Verringerung des Eigenkapitals.
Wenn Sie also nicht bilanzieren, werden keine Verlustvorträge im ideellen Bereich gemacht.
Für die Liquidtätsplanung spielt das auch keine Rolle. Es ist lediglich das Liquiditätspolster, dass sie aus dem Vorjahr übernehmen geringer. Mit Geld, das nicht da ist, kann man ja nicht planen, nur mit künftigen Erträgen.