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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Falls Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung > machen, tauchen Verluste der Vorjahre im aktuellen > Jahr nicht wieder auf. Lediglich bei den > Vermögensposten (Kasse, Bank usf. schlagen sie > sich nieder) > In der Bilanz wird der Verlust analog abgebildet > und führt zu einer Verringerung des > Eigenkapitals. > > Wenn Sie also nicht bilanzieren, werden keine > Verlustvorträge im ideellen Bereich gemacht. > > Für die Liquidtätsplanung spielt das auch keine > Rolle. Es ist lediglich das Liquiditätspolster, > dass sie aus dem Vorjahr übernehmen geringer. Mit > Geld, das nicht da ist, kann man ja nicht planen, > nur mit künftigen Erträgen.
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