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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verlustvortrag
von: Beate ()
Datum: 24.05.2016

Hallo zusammen!

Vielleicht mag mir ja jemand helfen! Wir sind seit Beginn des Jahres ein gemeinnütziger Verein - waren in den Jahren davor "nur" ein eingetragener Verein. Haben letztes Jahr das erste Mal mit einem Verlust abgeschlossen. Wie kann/ muss ich den Verlustvortrag mit in das neue Jahr nehmen? Bin etwas ratlos...

Re: Verlustvortrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.05.2016

Wo ist denn der Verlust entstanden?
Steuerlich relevant wäre ein Verlustvortrag nur im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Re: Verlustvortrag
von: Beate ()
Datum: 24.05.2016

Entstanden ist der Verlustvortrag im ideellen Bereich. Ich sitze gerade an der Liquiditätsplanung für 2016 und da muss ich doch irgendwie den Verlust mit berücksichtigen - kann den ja nicht unter den Tisch fallen lassen;). Stehe gerade komplett auf dem Schlauch....

Re: Verlustvortrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.05.2016

Falls Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen, tauchen Verluste der Vorjahre im aktuellen Jahr nicht wieder auf. Lediglich bei den Vermögensposten (Kasse, Bank usf. schlagen sie sich nieder)
In der Bilanz wird der Verlust analog abgebildet und führt zu einer Verringerung des Eigenkapitals.

Wenn Sie also nicht bilanzieren, werden keine Verlustvorträge im ideellen Bereich gemacht.

Für die Liquidtätsplanung spielt das auch keine Rolle. Es ist lediglich das Liquiditätspolster, dass sie aus dem Vorjahr übernehmen geringer. Mit Geld, das nicht da ist, kann man ja nicht planen, nur mit künftigen Erträgen.