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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
bezahlter Übungsleiter für Einzelaktion
von: Alexander T. ()
Datum: 17.05.2016

Guten Tag Herr Pfeiffer,

wir sind ein kleiner Tischfussballverein.
Wir werden häufig von Unternehmen gefragt, ob wir nicht auf Veranstaltungen, Promo-Touren oder Festen 1-2 Kickertische aufstellen und jemanden aus unserem Verein dazu stellen können, der dann den Gästen etwas zeigen kann und das ein oder andere Spiel mit denen macht.

Für uns ist es natürlich interessant, da wir somit den Bekanntheitsgrad des Sports erhöhen können.

Jetzt stellt sich nur die Frage, was muss der Verein tun, wenn Geld dabei fließt.

Geld (wenige hundert Euro) von Firma an Verein:
- Ist eine ordnungsgemäße Rechnung ausreichend?
- Gebucht wird die Einnahme wahrscheinlich auf den wirtschaftl. Geschäftsbetrieb.

Geld (ebenfalls wenige hundert Euro) von Verein an Mitglied:
- Muss für eine einmalige Aktion ein Übungsleitervertrag aufgesetzt werden?
- Oder trifft Übungsleiter gar nicht zu?

Vielen Dank schon einmal für Ihre Bemühungen.

Re: bezahlter Übungsleiter für Einzelaktion
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.05.2016

Auch die Vorführungen im Rahmen von fremden Veranstaltungen (auch bei gewerblichen Unternehmen) sind begünstigt und damit grundsätzlich ein Zweckbetrieb (sportliche Veranstaltung). Dafür können Sie eine Rechnung ausstellen.

Wenn die Vorführung i.w.S. pädagogischer Natur ist, kann das unter den Übungsleiterfreibetrag fallen.
Hier gilt wie immer, dass Vergütungen vertraglich geregelt sein sollten, weil für jede Zahlung ein Rechtsgrund nachweisbar sein muss.

Re: bezahlter Übungsleiter für Einzelaktion
von: Alexander T. ()
Datum: 17.05.2016

Vielen Dank für Ihre prompte Antwort.