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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Auch die Vorführungen im Rahmen von fremden > Veranstaltungen (auch bei gewerblichen > Unternehmen) sind begünstigt und damit > grundsätzlich ein Zweckbetrieb (sportliche > Veranstaltung). Dafür können Sie eine Rechnung > ausstellen. > > Wenn die Vorführung i.w.S. pädagogischer Natur > ist, kann das unter den Übungsleiterfreibetrag > fallen. > Hier gilt wie immer, dass Vergütungen vertraglich > geregelt sein sollten, weil für jede Zahlung ein > Rechtsgrund nachweisbar sein muss.
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