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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufwandsspenden
von: Fr.-Jo. Decker ()
Datum: 12.05.2016

Hallo Hr. Pfeffer,

wir sind ein kleiner Tierschutzverein der sich um Streunerkatzen auf Fuerteventura kümmert.

Ich habe eine Frage zu Aufwandsspenden. Diese Spendenart habe ich bisher noch nicht gehabt bzw. ausgestellt.

Wir haben zwei Spender die im Jahr unregelmäßig einen Geldbetrag an uns überweisen (Sie sind keine Mitglieder).
Diese Spender fahren zwei bis dreimal im Jahr nach Fuerteventura in den Urlaub. Dort in dem Hotel wo Sie sind aufhalten, fangen Sie schonmal Katzen für die Kastration ein.

Nun habe ich folgende Mail von denen bekommen:

Hallo,
da sich im Rahmen der Flüchtlingshilfe der Stellenwert der aktiven ehrenamtlichen Mithilfe in allen Bereichen sehr verändert hat, ist es ab dem Steuerjahr 2015 möglich, diese bei dem Finanzamt abzusetzen. Mein Finanzamt hat mich diesbezüglich beraten: Alle Aufwendungen, die einem Helfer durch das Ehrenamt entstehen, können als sogenannte "Aufwandsspenden" in die Stuererklärung eingetragen werden. Als Aufwendung gilt sowohl die aktive Mithilfe für den Verein als auch Fahrten zum Verein bzw. zum Einsatzort, da hierfür Kosten entstehen auf dessen Erstattung durch den Verein der aktive Helfer verzichtet hat. So wird laut Erläuterung des Finanzamtes indirekt Geld gespendet. Der Verein der im Rahmen der aktiven Hilfe unterstützt wird, stellt eine "Zuwendungsbescheinigung" mit einem entsprechenden Geldbetrag aus und bestätigt so, dass die Helfer auf die "Erstattung von Aufwendungen" verzichten. Danach kann eben dieser Betrag als Aufwandsspende in der Steuerklärung eingetragen werden. Das würde für Herrn T. und mich bedeuten, dass wir unsere aktive Mithilfe für Ihren Verein absetzen könnten, insofern Sie uns diese als Zuwendung möglichst zueitnah für das Jahr 2015 bescheinigen. Wir würden uns sehr über eine positve Antwort freuen, zumal das Absetzen unserer aktiven Hilfe ja auch dem Ehrenamt wieder zugute kommen würde.
Hier die Daten aus 2015: Vom 01. Mai bis 15. Mai 2015 waren wir vor Ort aktiv (Katzen versorgen und fangen), am 03. Mai haben wir beim Flohmarkt von 7:30 bis ca 16:00 Uhr unterstützt. Vom 19. Sept. bis 03. Oktober 2015 waren wir ein zweites Mal aktiv vor Ort (Katzen versorgen und fangen).

Ist das eine Aufwandsspende??

Wenn Ja, wie soll der Verein einen entsprechenden Geldbetrag definieren?

Vielen Dank im Vorraus!!

Re: Aufwandsspenden
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.05.2016

Die Voraussetzungen für eine Aufwandsspende sind, dass (vorab) ein Ersatzanspruch bestand und der Verzicht zeitnah erfolgt (bei laufenden Aufwendungen nach Auffassung der Finanzverwaltung im Quartalsturnus).
Wenn Zeitaufwand ersetzt wird, muss eine klare und verbindliche Vergütungsregelung bestehen. Gespendet wird ja nicht die Zeit, sondern die Vergütung (per Verzicht).
Ich vermute, dass diese Voraussetzungen nicht bestanden. Die Frage, ob man die entsprechenden Unterlage im Nachhinein erstellen will, möchte ich hier nicht diskutieren.
Die Finanzämter schauen da schon mal genauer hin, deswegen wäre ich da vorsichtigt.

Nicht richtig ist übrigens, dass es hier seit 2015 Neuregelungen gäbe. Lediglich die Anforderungen an den zeitnahen Verzicht wurden verändert - nämlich verschärft.

Re: Aufwandsspenden
von: vereinsmayer ()
Datum: 13.05.2016

Muss man nicht auch darauf achten, dass die Vergütungen auch finanzierbar sein müssten, wenn auf die Vergütung nicht verzichtet würde?

Also dass ein Verein, der beispielsweise ein Jahresbudget von 10.000,- € hat, nicht plötzlich Aufwandsspenden über 20.000,- € bestätigen darf?

Re: Aufwandsspenden
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.05.2016

Ja ricbtig, der Vergütungsanspruch muss ernsthaft eingeräumt worden sein. Dazu gehört auch die Finanzierbarheit.