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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Voraussetzungen für eine Aufwandsspende sind, > dass (vorab) ein Ersatzanspruch bestand und der > Verzicht zeitnah erfolgt (bei laufenden > Aufwendungen nach Auffassung der Finanzverwaltung > im Quartalsturnus). > Wenn Zeitaufwand ersetzt wird, muss eine klare und > verbindliche Vergütungsregelung bestehen. > Gespendet wird ja nicht die Zeit, sondern die > Vergütung (per Verzicht). > Ich vermute, dass diese Voraussetzungen nicht > bestanden. Die Frage, ob man die entsprechenden > Unterlage im Nachhinein erstellen will, möchte ich > hier nicht diskutieren. > Die Finanzämter schauen da schon mal genauer hin, > deswegen wäre ich da vorsichtigt. > > Nicht richtig ist übrigens, dass es hier seit 2015 > Neuregelungen gäbe. Lediglich die Anforderungen an > den zeitnahen Verzicht wurden verändert - nämlich > verschärft.
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