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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vorsteuer Zweckbetrieb
von: Fibu ()
Datum: 28.04.2016

Ich verstehe, dass im Zweckebetrieb nur für derartige Aufwendungen Vorsteur gezogen werden kann, welche auch umsatzsteuerpflichtige Erlöse generieren. Die Damen-und Herrenmannschaften erzielen Eintrittsgelder incl. 7 % USt. Reicht dieser Umstand aus, dass für alle Kosten im Zweckbetrieb, die mit der Damen und Herrenmannschaft im Zusammenhang stehen, Vorsteuer gezogen werden kann? Oder müssen die entsprechenden Aufwendungen nochmal weiter untergliedert werden?
Zum Beispiel Trikost für Damen-und Herrenmannschaft werden ja genutzt in Spielbetrieb mit Eintrittsgelder aber auch bei Turnieren ohne Entgelte?
Fahrtkosten zu den Spieltagen und Turnieren?
Bin verwirrt.

Re: Vorsteuer Zweckbetrieb
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.04.2016

Es gilt der Grundsatz, dass die vorsteuerabzugsfähigen Eingangsumsätze in die Ausgangsumsätze als Kostenelemente eingehen müssen.
Im genannten Fall tun sie das nur teilweise, weil eben auch eine andere Nutzung erfolgt, die nicht mit den steuerpflichtigen Umsätzen in Zusammenhang steht.
Die Vorsteuer aus den Rechnungen kann also nur anteilig abgezogen werden. Bei Trikots wird sich das evtl. nach den zeitlichen Nutzungsanteilen bemessen.
Das Problem ist also immer der Aufteilungsschlüssel.