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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Fibu schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich verstehe, dass im Zweckebetrieb nur für > derartige Aufwendungen Vorsteur gezogen werden > kann, welche auch umsatzsteuerpflichtige Erlöse > generieren. Die Damen-und Herrenmannschaften > erzielen Eintrittsgelder incl. 7 % USt. Reicht > dieser Umstand aus, dass für alle Kosten im > Zweckbetrieb, die mit der Damen und > Herrenmannschaft im Zusammenhang stehen, Vorsteuer > gezogen werden kann? Oder müssen die > entsprechenden Aufwendungen nochmal weiter > untergliedert werden? > Zum Beispiel Trikost für Damen-und > Herrenmannschaft werden ja genutzt in Spielbetrieb > mit Eintrittsgelder aber auch bei Turnieren ohne > Entgelte? > Fahrtkosten zu den Spieltagen und Turnieren? > Bin verwirrt.
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